Immer mehr Mediziner, Medizinstudenten und Angehörige anderer Heilberufe sind als medizinische Influencer (Medfluencer) in sozialen Netzwerken aktiv. Ob Facebook, Instagram, TikTok oder YouTube – die Zeiten, in denen dort Gesundheitsthemen gar keine Rolle spielten, sind lange vorbei. Dabei ist das Interesse besonders groß, wenn es gelingt, komplexe medizinische Zusammenhänge auch für Laien verständlich und unterhaltsam aufzubereiten.
Medfluencer zwischen Unterhaltung und Medizin
Medfluencer zeichnen sich dadurch aus, dass sie Informationen zu Gesundheitsthemen geben, die von allgemeinem Interesse sein können. Themen wie Gesundheit, Ernährung, Fitness und Lifestyle stehen dabei im Vordergrund – viele geben dabei auch Einblicke in ihren Alltag und ihr Privatleben. Das macht sie für die Follower besonders authentisch und nahbar. Je nach Account und Ausrichtung gibt es oft keine klaren Grenzen zwischen Selbstdarstellung, Unterhaltung und Medizin-Infotainment. Diese Medfluencer sind mittlerweile ein fester Bestandteil der Gesundheitskommunikation. Je größer der Account, desto erheblicher der Einfluss auf das Gesundheitsverhalten. Die Verantwortung wächst mit der Reichweite. Damit einher geht eine besondere Verpflichtung zu Seriosität – gerade, wenn bedacht wird, dass es oft sehr junge Menschen sind, die die sozialen Netzwerke nutzen – vor allem bei TikTok. Themen aus dem Spektrum der Dermatologie erfreuen sich großer Beliebtheit. Neben Tipps zur Hautpflege, Informationen zu Erkrankungen oder ästhetischer Medizin gibt es immer öfter auch konkrete Produktempfehlungen.
Rechtlicher Rahmen
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und so gilt unabhängig von der Plattform: Es gibt Spielregeln, die unbedingt beachtet werden müssen. Dabei gibt es Dinge, die eigentlich klar sein sollten: Einen Doktortitel zu verwenden, setzt voraus, ihn zu haben. Wer kein Facharzt ist, darf auch keine Facharztbezeichnung führen. Qualifikationen vorzutäuschen, heißt, Abmahnungen zu riskieren und sich schlimmstenfalls auch strafbar zu machen. Weiterhin gilt immer: Den Rahmen bilden
· die ärztliche Berufsordnung,
· das Heilmittelwerbegesetz und
· das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Schweigepflicht und Datenschutz
Zu einigen der wichtigsten Aspekte lassen sich folgende Überlegungen festhalten: Die Schweigepflicht und der Datenschutz sind zu beachten, eine Netiquette ist einzuhalten und der Umgang mit Berufskollegen sollte stets sachlich und konstruktiv sein.
Jeder sollte gut überlegen, ob es sinnvoll sein kann, Berufliches und Privates strikt getrennt zu lassen oder der Community auch ausgewählte Einblicke in Persönliches zu geben. Selbstoffenbarungen von Patienten – vor allem in den Kommentaren – sollte möglichst Einhalt geboten werden. Dazu können die Nutzer auf den Weg der Direktnachricht verwiesen werden.
Livestreams aus Praxen und Kliniken sind besonders problematisch, weil Inhalte, schlimmstenfalls Patientennamen und Diagnosen – etwa durch eine Nachbearbeitung – nicht mehr verändert werden können.
Vorsicht bei werblichen Aussagen
Vor allem aber gilt: Das Heilmittelwerbegesetz und seine Anforderungen sind auch und gerade im Internet zu beachten. Berufswidrige Werbung ist ebenso zu vermeiden wie auch außerhalb sozialer Netzwerke. Da gibt es letztlich keine Unterschiede. Ganz wichtig ist weiterhin die Zurückhaltung bei produktbezogenen Aussagen. In diesem Bereich gilt das Fremdwerbeverbot. Die Anforderungen an werbliche Aussagen, die auch außerhalb sozialer Netzwerke zu beachten sind, gelten weiter: Werbung muss sachlich sein. Daher sind verwirrende und vergleichende Werbung zu unterlassen. Auf unwahre Angaben oder solche, die zur Täuschung dienen können, ist zu verzichten. Mit der therapeutischen Wirksamkeit, die eine Therapie nicht belegbar hat, darf nicht geworben werden. Auf Heilversprechen/Garantien ist zu verzichten und Nebenwirkungen/Komplikationen sind anzusprechen. Therapien sollten nur sachlich beschrieben, nicht aber „angepriesen“ werden. Wichtig sind realistische Erwartungen, die sich auch erfüllen lassen.
Auch außerhalb des Gesundheitswesens gilt: Alle Handlungen, „die geeignet sind, geistige oder körperliche Gebrechen, das Alter, die geschäftliche Unerfahrenheit, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern auszunutzen“, sind zu unterlassen. Daraus folgt, dass die Anforderungen identisch sind. Es gibt keinen neuen Freiraum. Im Gegenteil: Je größer die potenzielle Zuschauerschaft, desto mehr Vorsicht ist geboten.
Fazit
Falsche oder irreführende Verwendung von Titeln und Berufsbezeichnungen, Produktwerbung oder Inhalte, die medizinisch nicht korrekt sind – das sind nur einige Bespiele für das, was Medfluencer unterlassen sollten.
Wie immer gilt: Ärztliche Werbung muss berufsbezogen, sachlich und angemessen sein und darf das Vertrauen in den Berufsstand nicht gefährden. Wer Imagewerbung für sich selbst macht und dabei nicht für die Produkte anderer wirbt, ist rechtlich auf der sicheren Seite. Kooperationen können zwar monetär höchst lukrativ sein, sind aber ein juristischer Drahtseilakt.
Autorin: RAin, FAin MedizinR Prof. Dr. Birgit Schröder, Hamburg, dr-schroeder.com