26.07.2022
Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG)
Das sind die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen

| Der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben sich auf die pharmazeutischen Dienstleistungen in Vor-Ort-Apotheken geeinigt. |

 Demnach können die Apotheken ab sofort fünf pharmazeutische Dienstleistungen anbieten:

 

  1. Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation (für Patienten mit mindestens fünf Arzneimitteln in Dauertherapie); Vergütung 90 Euro netto
  2. Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten; Vergütung 90 Euro netto + 17,55 Euro netto für das Folgegespräch
  3. Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie (für Patienten, die orale Antitumortherapeutika einnehmen); Vergütung 90 Euro netto + 17,55 Euro netto für das Folgegespräch
  4. Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck (für Patienten mit Bluthochdruck und Verordnung eines Antihypertensivums); Vergütung 11,20 Euro netto
  5. Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik (für Patienten ab sechs Jahren, die Inhalativa verordnet bekommen); Vergütung 20 Euro netto

Beachten Sie | Die Dienstleistungen 1 bis 3 dürfen nur durch Apotheker mit entsprechender Fortbildung erbracht werden, die Dienstleistungen 4 und 5 hingegen vom gesamten pharmazeutischen Personal.

Quelle: iww.de, AH Apotheke Heute Ausgabe 08 / 2022

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