Wettbewerbsrecht
Prämien für Neukunden: Anwendbarkeit des HWG überraschend niedrig
Der Bundesgerichtshof hat zur Abgrenzung zwischen erlaubter Unternehmenswerbung und unzulässiger produktbezogener Absatzwerbung im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) eine überraschende Position eingenommen: Die Anwendbarkeit des HWG ist losgelöst von der Werbung für ein konkretes Arzneimittel zu betrachten, wenn z. B. für das gesamte Apothekensortiment geworben wird..